Erbrecht

Erbrecht

Die juristischen Fragestellungen, die sowohl vor als auch nach Eintritt des Erbfalls auftreten können, sind vielfältig, rechtlich komplex und von einem Laien kaum zu bewältigen. Kompetenter anwaltlicher Beistand ist daher in der Regel unverzichtbar. Wir beraten und vertreten Sie in allen erbrechtlichen Belangen. Unsere Leistungen umfassen unter anderen:


  • die Erstellung von Vorsorgevollmachten
  • den Entwurf von Verfügungen von Todes wegen, also u. a. Testamenten und Erbverträgen (einschließlich des Berliner Testaments, Ehegattentestament)
  • die Prüfung der gesetzlichen Erbfolge
  • Beratung bei Unternehmensnachfolge und Lösung von Problemen bei der vorweggenommenen Erbfolge
  • Betreuung von Erbengemeinschaften und Begleitung bei Erbauseinandersetzung
  • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Durchführung von Testamentsanfechtungen
  • Testamentsvollstreckung
  • Beratung bei einer Erbausschlagung, zu Nachlassverbindlichkeiten sowie in Fragen des Erbschaftssteuerrechts


Sollten Sie hierzu Fragen haben, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.


  

   

 

 

 

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