Mit einem solchen Verfahren sollten Sie sich dann schon befassen, wenn Sie zahlungsunfähig sind oder eine Zahlungsunfähigkeit droht oder eine Überschuldung eingetreten ist.
Zahlungsunfähigkeit
Sie könne Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen.
Drohende Zahlungsunfähigkeit
Sie werden zum Fälligkeitszeitpunkt eine künftige Forderung nicht mehr zahlen können.
Überschuldung
Aus Ihrem Vermögen können Sie die Schuldenlast nicht mehr decken.
Lassen Sie sich daher bereits zu Beginn Ihrer Zahlungsschwierigkeiten rechtlich beraten und begleiten. Vermeiden Sie Verzögerungen und Fehler, die zu einer Abweisung des Insolvenzantrages führen können.
Vermeiden Sie drohende Insolvenzstraftaten wie z.B. die Insolvenzverschleppung! Sie machen sich schon dann einer Insolvenzverschleppung schuldig, wenn Sie in der Kenntnis der Überschuldung, der Zahlungsunfähigkeit oder der drohende Zahlungsunfähigkeit, keinen Insolvenzantrag stellen.
Um die die nachteiligen Folgen eines Strafverfahrens abzuwenden, vertreten wie Sie auch vor den Strafverfolgungsbehörden.
Lassen Sie sich von Anfang an von uns vertreten!